Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für Projekte für die Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 30. Januar 2025
Ende Einreichungsfrist: Dienstag, der 07. Januar 2025
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig bis zum 07.01.2025 eingegangenen Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 30.01.2025 zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden.
Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.
Das Formular für die Projektbeschreibung finden Sie hier >
Die Einreichfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)
Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:
Geschäftsführung der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Hof e.V.
LAG-Manager
Michael Stein
Landratsamt Hof
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
Telefon: 09281/57-413
Telefax: 09281/57-11-413
E-Mail: lag (at) landkreis-hof.de
LINK Förderwegweiser StMELF: https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html