LAG-Umlaufbeschlüsse vom 23.04.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermöglicht in der aktuellen Ausnahmesituation Projektbeschlüsse im Umlaufverfahren. Darüber kann im Umlaufverfahren beschlossen werden. Über das in der Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums vom 28.01.2020 vorgestellte Einzelprojekt „Schießzentrum Hochfranken“ kann nun ebenfalls beschlossen werden. Daher kann für eine Abstimmung per Umlaufbeschluss folgende Tagesordnung aufgestellt werden:
1. Abstimmung über LAG-Umlaufbeschlüsse in aktueller Ausnahmesituation
2. Abstimmung über das Einzelprojekt „Schießzentrum Hochfranken“
Diese Beschlüsse werden in den kommenden zwei Wochen bei den Mitgliedern des LAG-Entscheidungsgremiums in schriftlicher Form per Umlaufverfahren eingeholt.