LEADER-Finanzmanagement
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert im LEADER.Netzwerk.Bayern über den Sachstand der verfügbaren LEADER-Mittel (Stand: 02.08.2022)
„Bereits am 31.08.2020 haben wir Sie im LEADER.Netzwerk.BAYERN darüber informiert, dass ab dem 01.01.2021 eine Projektauswahl nur noch im Verfahren „unter Vorbehalt“ möglich ist. Seit diesem Zeitpunkt verfügen die LAGs über kein freies Budget mehr, sondern die weitere Mittelzuteilung erfolgt bedarfsgerecht im Rahmen des Verfahrens bei Beschlüssen „unter Vorbehalt“, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.
Das hohe Engagement aller LEADER-Akteure hat es ermöglicht, dass die LEADER-Mittel in Bayern für Projekte zur Stärkung der ländlichen Regionen gebunden werden konnten. Nun sind die verfügbaren LEADER-Fördermittel ausgeschöpft. Daher gilt ab sofort Folgendes:
- Projekte, bei denen der LAG-Beschluss bis einschließlich 12.08.2022 liegt, können weiterhin im aktuellen Verfahren unter Vorbehalt bearbeitet und im Rahmen des Rankings solange bewilligt werden, bis die LEADER-Fördermittel vollständig ausgeschöpft sind.
- Für bewilligungsreife Projekte, bei denen der LAG-Beschluss im Zeitraum vom 13.08.2022 bis 02.09.2022 liegt, ist nur eine Mittelzuteilung möglich, wenn Mittel aus Projekten mit Beschluss bis einschließlich 12.08.2022 frei werden. Die Projekte im Zeitraum 13.08.2022 bis 02.09.2022 unterliegen weiterhin dem bisherigen Rankingsystem, wobei ein Projekt nur dann berücksichtigt werden kann, wenn für alle Projekte aus diesem Zeitraum mit dem gleichen Rankingplatz ausreichend Mittel verfügbar sind.
- Projekte, für die der LAG-Beschluss nach dem 02.09.2022 liegt, können bei der Mittelzuteilung nicht mehr berücksichtigt werden. Solche Projekte können somit nicht mehr bewilligt werden.“